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ANTRAG AUF PSYCHOTHERAPIE
 

KOSTEN UND ABRECHNUNG

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Durchführung der Psychotherapie mit einem anerkannten Verfahren (analytisch, tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch).

Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Kranken-versicherung, wieviel Stunden/Jahr bzw. wieviel Stunden insgesamt bzgl. Kosten übernommen werden und ob Sie ggf. selbst Kosten tragen müssen bei 2,8 - fachem Satz.

Bitte bringen Sie zeitnah zum ersten Termin die Unterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung mit und, falls Ihre private Krankenkasse das so erwartet, den Umschlag für den Bericht an den Gutachter.

 

Es besteht die Möglichkeit der Selbstzahlung mit einem Satz von 110 Euro / 60 Minuten. Paartherapeutische Sitzungen dauern jeweils 90 Minuten. Hierzu wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt. Im Einzelfall gewähre ich bei Personen mit niedrigem Einkommen, z.B. Studierenden, nach individueller Rücksprache Nachlaß in Prozent . Bei einer Selbstzahlung wird die Krankenkasse nicht in Kenntnis gesetzt.

Die Kosten für eine Erziehungs- und Lebens-beratung, Paarberatung und Familienberatung werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen (Selbstzahlung).

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Bei Bedarf biete ich Gespräche
in englischer, französischer und italienischer Sprache an.

Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist,
bringen Sie bitte bei geplanter Kinder - und Jugendlichenpsychotherapie zum ersten Termin die Versichertenkarte und den kinderärztlichen Konsilschein.


Im Erwachsenenalter kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nach dem Kostenerstattungsverfahren übernehmen, wenn Ihnen kein Psychotherapieplatz ausreichend zeitnah angeboten wurde. Sie können hierzu das Ablehnungsschreiben der KV–Terminservice-stelle beifügen, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass sie Ihnen keinen zeitnahen Psychotherapieplatz vermitteln können. Sie können auch Schreiben der Psychotherapeuten beifügen, bei denen in der psychotherapeu-tischen Sprechstunde festgestellt wurde, daß die Aufnahme der Psychotherapie zeitnah erforderlich ist. Sie können das mit der Benachrichtigung, daß in meiner privatärzt-lichen Psychotherapiepraxis die Behandlung sofort beginnen kann, an Ihre gesetzliche Krankenkasse schicken. Zugleich können Sie
um Übernahme der Therapiekosten im Kostenerstattungsverfahren bitten.

Bei Trauma-Folge bedingten Störungen nach einer Gewalttat kann eine Kostenübernahme gemäß Opferentschädigungsgesetz beantragt werden. Die Kostenerstattung nach dem Opferschutzgesetz ist gesetzlich im Sozial-gesetzbuch §13 Absatz 3 SGB V festgelegt. Der Anspruch gilt auch für Hinterbliebene eines Gewaltopfers, für Verwitwete, Waisen und Eltern. Es gibt die Möglichkeit der Kosten-übernahme durch Berufsgenossenschaften, sowie durch die Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

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Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sollten 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird ein Ausfallshonorar in Höhe von 60 % des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Wenn der Termin spontan besetzt werden kann oder mit schriftlich vorliegender Erlaubnis der Eltern im Video-format durchgeführt werden kann, wird kein Ausfallshonorar gestellt.

Wenn Du wissen möchtest, 
wie Du wieder ins Handeln kommst, dann schreibe mir bitte eine E-Mail 
und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

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